Informationen über den Energieausweis
Der Energieausweis ist der Nachfolger des Energiepass und wird in der Energieeinsparverordnung (EnEV 2009) festgelegt. Dieser Energieausweis muss ab sofort z.B. bei einer Neuvermietung vorgelegt werden. Wird dies unterlassen drohen Bußgelder bis zu 15.000 EUR. (siehe auch Wikipedia)
Grundsätzlich gibt es zwei verschiedene Arten des Ausweises, die sich jeweils in
Umfang und Preis unterscheiden:
(1) Der umfangreichere Energieausweis auf
Grundlage des Energiebedarfs ist Pflicht für Wohngebäude mit max. 4 Wohnungen und
Bauantrag vor 1. November 1977 (für Ausnahmen bitte Kontakt aufnehmen)
(2) und der preiswertere Energieausweis auf Grundlage des
Energieverbrauchs für alle anderen Wohngebäude (hier bei mein-online-energieausweis.de ab 14,99 EUR).
Beide Arten können Sie direkt hier online beantragen - falls Sie es wünschen auch telefonisch oder direkt vor Ort. Wählen Sie einfach die gewünschte Art aus.
Sollten Sie noch Fragen haben können Sie sich natürlich gerne direkt an mich wenden. Sie erreichen mich per E-Mail unter info@mein-online-energieausweis.de.
Vielen Dank für Ihr Interesse,
Jochen Schneider,
(geprüfter und zertifizierter) Energieberater (HWK)